Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mario Klötzer | Business-, Portrait- & Reportagefotografie Zwickau
Mario Klötzer
Rottmannsdorfer Str. 68
08064 Zwickau
E-Mail: kontakt@businessfotografie-zwickau.de
Telefon: +49 152 01938561
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle fotografischen Leistungen von Mario Klötzer, insbesondere für Businessportraits, Bewerbungsportraits, Mitarbeiterportraits, Personal-Brand-Shootings, private Portraitshootings, Firmenreportagen, Eventreportagen sowie sonstige fotografische Auftragsarbeiten.
1.2 Die AGB gelten gegenüber privaten Auftraggebern, Selbstständigen, Unternehmen, Freiberuflern, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen und sonstigen Auftraggebern, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, Mario Klötzer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Maßgeblich für den konkreten Auftrag sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, schriftliche Vereinbarungen sowie ergänzend diese AGB.
1.5 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform, zum Beispiel per E-Mail.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
2.1 Angebote von Mario Klötzer sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot schriftlich, per E-Mail, über ein Buchungssystem oder auf andere eindeutige Weise annimmt und Mario Klötzer den Auftrag bestätigt.
2.3 Bei online buchbaren Leistungen, zum Beispiel Bewerbungsportraits oder Vorgesprächen, kommt der Vertrag mit der Bestätigung des gebuchten Termins zustande, sofern der Termin verbindlich gebucht wurde.
2.4 Individuelle Angebote werden auf Grundlage der vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen erstellt. Ändert sich der Umfang des Auftrags, insbesondere hinsichtlich Dauer, Anzahl der Personen, Ort, Nutzungsumfang, Bildanzahl oder organisatorischem Aufwand, kann sich auch das Honorar entsprechend ändern.
2.5 Ein kostenloses oder unverbindliches Vorgespräch dient der Klärung des Bedarfs, des Bildstils, des Ablaufs und des voraussichtlichen Umfangs. Es begründet noch keinen Anspruch auf Durchführung eines Fotoshootings zu bestimmten Konditionen.
§ 3 Leistungsumfang
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung.
3.2 Fotografische Leistungen können insbesondere umfassen:
Planung und Abstimmung des Shootings
fotografische Aufnahme im Studio, beim Auftraggeber vor Ort, outdoor oder an einer anderen vereinbarten Location
Anleitung zu Haltung, Ausdruck und Wirkung vor der Kamera
Vorauswahl der Bilder durch den Fotografen
Bereitstellung einer Online-Auswahlgalerie
professionelle Bildbearbeitung der ausgewählten Fotos
digitale Lieferung der final bearbeiteten Bilddateien
Einräumung vereinbarter Nutzungsrechte
3.3 Die genaue Anzahl der final bearbeiteten Bilder richtet sich nach dem gebuchten Paket oder der individuellen Vereinbarung. Zusätzliche bearbeitete Bilder können, sofern möglich, gegen Aufpreis bestellt werden.
3.4 Nicht Bestandteil des Auftrags sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: Make-up, Styling, Mietkosten für Locations, Modelhonorare, Requisiten, besondere Hintergründe, Assistenzen, Reisekosten, Druckprodukte, aufwendige Bildmontagen, Composings oder Retuschen, die über eine natürliche Bildoptimierung hinausgehen.
3.5 Der Fotograf schuldet eine professionelle fotografische Leistung nach bestem Wissen und Können, jedoch keinen bestimmten subjektiven Geschmackserfolg, sofern keine konkrete Bildwirkung ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Durchführung des Fotoshootings
4.1 Ort, Datum, Uhrzeit und Dauer des Shootings werden vorab vereinbart. Shootings können im Fotostudio, beim Auftraggeber vor Ort, outdoor oder an einer anderen geeigneten Location stattfinden.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Verspätungen des Auftraggebers können die verfügbare Shootingzeit verkürzen, ohne dass sich dadurch automatisch das Honorar reduziert.
4.3 Bei Shootings in Unternehmen, Praxen, Büros, Werkstätten oder sonstigen Räumlichkeiten des Auftraggebers sorgt der Auftraggeber für geeignete Räume, Zutritt, Ansprechpartner vor Ort, ausreichende Vorbereitungszeit sowie gegebenenfalls Stromanschlüsse, Parkmöglichkeiten und organisatorische Freigaben.
4.4 Bei Mitarbeiterportraits, Teamfotos oder Firmenreportagen ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die teilnehmenden Personen informiert sind und zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
4.5 Werden bestimmte Bildmotive, Marken, Produkte, Räume, Maschinen, Kunstwerke oder geschützte Bereiche fotografiert, ist der Auftraggeber für die erforderlichen Rechte, Freigaben und Genehmigungen verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.6 Wetterbedingte Einschränkungen bei Outdoor-Shootings berechtigen beide Seiten, einen Ersatztermin zu vereinbaren, sofern eine Durchführung unter den konkreten Umständen nicht sinnvoll oder nicht möglich ist.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt Mario Klötzer alle für den Auftrag relevanten Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere gewünschter Einsatzzweck der Bilder, Zielgruppe, Stilrichtung, Bildformate, Corporate-Design-Vorgaben, Veröffentlichungsmedien und besondere Anforderungen.
5.2 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass Kleidung, Styling, Requisiten, Produkte, Räume oder sonstige für das Shooting relevante Elemente rechtzeitig vorbereitet sind.
5.3 Bei Gruppen-, Team- oder Unternehmensshootings sorgt der Auftraggeber für einen realistischen Zeitplan und informiert alle Beteiligten rechtzeitig über Ablauf, Kleidungsempfehlungen und organisatorische Details.
5.4 Verzögerungen, die durch fehlende Vorbereitung, fehlende Ansprechpartner, nicht verfügbare Personen oder nicht zugängliche Räume entstehen, gehen zulasten des Auftraggebers.
5.5 Wünscht der Auftraggeber nachträglich Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen, können diese gesondert berechnet werden.
§ 6 Bildauswahl, Bearbeitung und Lieferung
6.1 Nach dem Shooting trifft Mario Klötzer eine fotografische Vorauswahl. Nicht jedes aufgenommene Bild wird dem Auftraggeber vorgelegt.
6.2 Die Bildauswahl erfolgt in der Regel über eine persönliche Online-Galerie. Die dort gezeigten Bilder sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, noch nicht final bearbeitet.
6.3 Der Auftraggeber wählt aus der Online-Galerie die im Paket oder Angebot enthaltene Anzahl an Bildern zur finalen Bearbeitung aus. Zusätzliche Bilder können gegen Aufpreis bestellt werden.
6.4 Die finale Bearbeitung umfasst insbesondere Optimierungen von Helligkeit, Kontrast, Farbe, Bildlook, Bildschnitt sowie eine natürliche Retusche. Ziel ist ein hochwertiges, professionelles und glaubwürdiges Ergebnis.
6.5 Eine umfangreiche Beautyretusche, Veränderung von Körperformen, aufwendige Montagen, Hintergrundaustausch, Freisteller, Composings oder sonstige Spezialbearbeitungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
6.6 Die Lieferung erfolgt digital, in der Regel als JPG-Datei in hoher Auflösung. Weitere Formate, Zuschnitte oder Dateivarianten können vereinbart werden.
6.7 Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Übliche Bearbeitungszeiten können je nach Auftragsumfang, Bildanzahl und Saison variieren.
6.8 Voraussetzung für die finale Bearbeitung ist die rechtzeitige Übermittlung der Bildauswahl durch den Auftraggeber.
§ 7 RAW-Dateien und unbearbeitetes Bildmaterial
7.1 RAW-Dateien, unbearbeitete Originaldateien, Zwischenstände, Negative oder sonstige Rohdaten bleiben beim Fotografen.
7.2 Eine Herausgabe von RAW-Dateien oder unbearbeitetem Bildmaterial erfolgt grundsätzlich nicht.
7.3 Der Auftraggeber erhält ausschließlich die final bearbeiteten und freigegebenen Bilddateien, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
7.4 Die Nicht-Herausgabe von RAW-Dateien stellt keinen Mangel dar. RAW-Dateien sind kein fertiges Endprodukt, sondern Teil des fotografischen Arbeits- und Bearbeitungsprozesses.
§ 8 Urheberrecht
8.1 Das Urheberrecht an allen erstellten Fotografien verbleibt bei Mario Klötzer.
8.2 Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei den gelieferten Fotografien um urheberrechtlich geschützte Werke beziehungsweise Lichtbilder handelt.
8.3 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte. Eine Übertragung des Urheberrechts selbst findet nicht statt.
8.4 Soweit nicht anders vereinbart, wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Ein einfaches Nutzungsrecht erlaubt dem Auftraggeber die Nutzung der Bilder im vereinbarten Umfang, ohne dass Mario Klötzer an einer weiteren Nutzung oder Lizenzierung gehindert ist.
8.5 Die gesetzlichen Grundlagen zum Urheberrecht, zur Urheberbenennung und zu einfachen Nutzungsrechten ergeben sich unter anderem aus dem Urheberrechtsgesetz.
§ 9 Nutzungsrechte
9.1 Der konkrete Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Rechnung oder einer gesonderten Vereinbarung.
9.2 Bei Bewerbungsportraits umfasst die Nutzung, sofern nicht anders vereinbart, insbesondere die Nutzung für Bewerbungen, Lebenslauf, Karriereportale und private beziehungsweise berufliche Social-Media-Profile.
9.3 Bei Businessportraits, Corporateportraits, Mitarbeiterportraits und Personal-Brand-Shootings umfasst die Nutzung, sofern vereinbart, insbesondere die Nutzung für:
eigene Website
Unternehmenswebsite
Social Media
LinkedIn, Xing und ähnliche berufliche Netzwerke
Presse- und PR-Zwecke
Printmedien
Flyer, Broschüren und Präsentationen
interne Kommunikation
Unternehmensprofile und berufliche Außendarstellung
9.4 Eine Weitergabe der Bilddateien an Dienstleister wie Webdesigner, Grafiker, Agenturen, Druckereien, Pressepartner oder interne Marketingabteilungen ist zulässig, soweit dies ausschließlich der vereinbarten Nutzung dient.
9.5 Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, ein Verkauf oder eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Mario Klötzer zulässig.
9.6 Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist gesondert anzufragen und gegebenenfalls zusätzlich zu vergüten. Das gilt insbesondere für große Werbekampagnen, bezahlte Anzeigenkampagnen, Plakatwerbung, Produktwerbung, überregionale Kampagnen, Nutzung durch Dritte oder umfangreiche kommerzielle Weiterverwertung.
9.7 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
9.8 Bis zur vollständigen Bezahlung ist eine Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung der Bilder nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Mario Klötzer zulässig.
§ 10 Bearbeitung, Veränderung und Namensnennung
10.1 Der Auftraggeber darf die gelieferten Bilder im Rahmen der vereinbarten Nutzung technisch anpassen, zum Beispiel durch Zuschnitt, Skalierung, Formatänderung oder Anpassung an Web- und Printformate.
10.2 Nicht gestattet sind sinnverändernde Bearbeitungen, starke Filter, nachträgliche Retuschen, KI-basierte Veränderungen, Fotomontagen, Entstellungen oder sonstige Bearbeitungen, die den Bildstil oder die Aussage der Fotografien wesentlich verändern, sofern Mario Klötzer dem nicht vorher zugestimmt hat.
10.3 Bei redaktioneller Nutzung, Presseveröffentlichungen, Veröffentlichungen durch Dritte oder sonstigen Veröffentlichungen, bei denen eine Urheberbenennung üblich ist, ist Mario Klötzer als Fotograf zu nennen.
10.4 Die Urheberbenennung soll, soweit technisch und gestalterisch möglich, in folgender Form erfolgen:
© Mario Klötzer / businessfotografie-zwickau.de
10.5 Bei Unternehmenswebsites, Social-Media-Profilen oder Bewerbungsbildern kann eine abweichende Regelung getroffen werden, wenn eine sichtbare Namensnennung gestalterisch oder organisatorisch nicht sinnvoll ist.
§ 11 Online-Galerie und überlassenes Bildmaterial
11.1 Der Auftraggeber erhält zur Ansicht und Auswahl in der Regel Zugang zu einer persönlichen Online-Galerie.
11.2 Die Online-Galerie dient der Sichtung und Auswahl. Ohne ausdrückliche Freigabe ist es nicht gestattet, Vorschaubilder herunterzuladen, Screenshots anzufertigen, zu veröffentlichen, zu bearbeiten oder an Dritte weiterzugeben.
11.3 Die in der Galerie gezeigten Vorschaubilder sind, sofern nicht anders angegeben, nicht final bearbeitet und nicht zur Veröffentlichung bestimmt.
11.4 Nach Abschluss des Auftrags ist der Auftraggeber verpflichtet, die gelieferten finalen Dateien selbst zu sichern. Eine dauerhafte Archivierung durch Mario Klötzer wird nicht geschuldet.
11.5 Mario Klötzer ist berechtigt, Online-Galerien nach angemessener Zeit zu deaktivieren oder zu löschen.
§ 12 Vergütung und Zahlungsbedingungen
12.1 Für die fotografische Leistung gilt das im Angebot, in der Buchung oder in der Rechnung vereinbarte Honorar.
12.2 Preise verstehen sich je nach Kennzeichnung inklusive oder zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Maßgeblich sind Angebot und Rechnung.
12.3 Bei Privatkunden gelten die ausgewiesenen Endpreise. Bei Geschäftskunden können Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies entsprechend gekennzeichnet ist.
12.4 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.
12.5 Bei größeren Aufträgen, Firmenproduktionen, Reportagen, Personal-Brand-Shootings oder individuell geplanten Produktionen kann eine Anzahlung oder Abschlagszahlung vereinbart werden.
12.6 Zusätzlich anfallende Kosten, zum Beispiel Reise-, Park-, Übernachtungs-, Miet-, Material-, Hintergrund-, Assistenz-, Labor-, Druck- oder Fremdkosten, sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern sie im Angebot aufgeführt oder vorher abgestimmt wurden.
12.7 Wird ein Auftrag nachträglich erweitert, verlängert oder inhaltlich verändert, ist Mario Klötzer berechtigt, den zusätzlichen Aufwand gesondert zu berechnen.
12.8 Das Honorar ist auch dann zu zahlen, wenn der Auftraggeber die gelieferten Bilder später nicht oder nicht im ursprünglich geplanten Umfang verwendet.
§ 13 Terminverschiebung, Absage und Ausfall
13.1 Terminverschiebungen sind so früh wie möglich mitzuteilen.
13.2 Wird ein Termin aus Gründen verschoben, die der Auftraggeber zu vertreten hat, bemühen sich beide Seiten um einen Ersatztermin.
13.3 Bei kurzfristiger Absage, Nichterscheinen oder wiederholter Terminverschiebung kann Mario Klötzer bereits entstandene Kosten, geblockte Arbeitszeit und vorbereitende Leistungen angemessen in Rechnung stellen.
13.4 Bei individuell geplanten Firmen-, Team-, Reportage- oder Personal-Brand-Shootings können bereits erbrachte Planungsleistungen, Reservierungen, Fremdkosten und Ausfallzeiten berechnet werden, wenn der Auftrag kurzfristig abgesagt oder wesentlich verschoben wird.
13.5 Kann ein Shooting wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, technischer Ausfälle, behördlicher Einschränkungen, Verkehrsstörungen oder anderer nicht vorhersehbarer Umstände nicht durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
13.6 Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen eines ausgefallenen oder verschobenen Termins sind ausgeschlossen, sofern Mario Klötzer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
§ 14 Abnahme und Reklamation
14.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Bilder nach Erhalt zu prüfen.
14.2 Reklamationen hinsichtlich technischer oder offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen.
14.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gelten die gelieferten Bilder als vertragsgemäß abgenommen.
14.4 Reklamationen, die allein auf subjektivem Geschmack beruhen, sind ausgeschlossen, sofern die Bilder dem vereinbarten Stil, Umfang und Zweck entsprechen.
14.5 Hat der Auftraggeber keine konkreten gestalterischen Vorgaben gemacht, sind Reklamationen hinsichtlich Bildauffassung, Stil, Perspektive, Lichtsetzung oder künstlerischer Gestaltung ausgeschlossen, soweit die Leistung fachgerecht erbracht wurde.
14.6 Nachträgliche Änderungswünsche können, sofern umsetzbar, gegen gesonderte Vergütung ausgeführt werden.
§ 15 Rechte Dritter und Einwilligungen abgebildeter Personen
15.1 Bei Aufträgen mit mehreren Personen, insbesondere Mitarbeiterportraits, Teamfotos, Firmenreportagen oder Eventreportagen, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die abgebildeten Personen über das Shooting und die geplante Nutzung informiert sind.
15.2 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, erforderliche Einwilligungen der abgebildeten Personen einzuholen, sofern dies für die geplante Veröffentlichung oder Nutzung erforderlich ist.
15.3 Der Auftraggeber stellt Mario Klötzer von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass erforderliche Freigaben, Einwilligungen oder Nutzungsrechte nicht vorliegen, sofern Mario Klötzer dies nicht zu vertreten hat.
15.4 Bei öffentlichkeitswirksamen Veröffentlichungen, Werbung, Pressearbeit oder sensiblen beruflichen Kontexten empfiehlt sich eine schriftliche Freigabe der abgebildeten Personen.
§ 16 Eigenwerbung und Veröffentlichungsrechte des Fotografen
16.1 Mario Klötzer darf die entstandenen Fotografien nur dann für Eigenwerbung, Portfolio, Website, Social Media, Ausstellungen, Wettbewerbe, Blogbeiträge oder sonstige Präsentationen seiner Arbeit verwenden, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung beziehungsweise Freigabe vorliegt oder dies ausdrücklich vereinbart wurde.
16.2 Eine Einwilligung zur Eigenwerbung kann separat erteilt werden, zum Beispiel im Angebot, in einem Model Release, per E-Mail oder in einer gesonderten Freigabe.
16.3 Eine fehlende Einwilligung zur Eigenwerbung hat keinen Einfluss auf die Durchführung des Auftrags.
16.4 Bei vertraulichen Aufträgen, internen Unternehmensaufnahmen, sensiblen Arbeitsbereichen oder nicht öffentlichen Projekten erfolgt keine Veröffentlichung durch Mario Klötzer ohne vorherige Freigabe.
§ 17 Haftung
17.1 Mario Klötzer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
17.2 Für sonstige Schäden haftet Mario Klötzer nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
17.3 Für Schäden, die durch den Auftraggeber, teilnehmende Personen, Dritte, Locations, Dienstleister oder äußere Umstände verursacht werden, übernimmt Mario Klötzer keine Haftung.
17.4 Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten, Dateien, Speichermedien oder gelieferten Bildern beim Auftraggeber haftet Mario Klötzer nicht, sobald die Bilder ordnungsgemäß geliefert wurden.
17.5 Der Auftraggeber ist selbst für die Sicherung der gelieferten Dateien verantwortlich.
17.6 Für technische Ausfälle von Online-Galerien, E-Mail-Diensten, Cloud-Diensten oder sonstigen Drittanbietern haftet Mario Klötzer nur, soweit ihn ein eigenes Verschulden trifft.
§ 18 Datenschutz
18.1 Mario Klötzer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Auftragsabwicklung, Kommunikation, Rechnungsstellung, Bildbearbeitung, Lieferung und Archivierung.
18.2 Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nur weitergegeben, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
18.3 Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website von Mario Klötzer.
18.4 Der Auftraggeber ist bei Mitarbeiter-, Team- oder Unternehmensshootings dafür verantwortlich, betroffene Personen über die Verarbeitung ihrer Daten und Bilder im Rahmen des Auftrags zu informieren, soweit ihn entsprechende Pflichten treffen.
§ 19 Verbraucherwiderruf bei Online- oder Fernabsatzbuchungen
19.1 Ist der Auftraggeber Verbraucher und kommt der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
19.2 Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zu Fristen und zum möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständig erbrachten Dienstleistungen sollten in einer gesonderten Widerrufsbelehrung geregelt werden.
19.3 Beginnt Mario Klötzer auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf einer möglichen Widerrufsfrist mit der Leistung, kann Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen geschuldet sein. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und das mögliche Erlöschen bei Dienstleistungen sind im BGB geregelt.
§ 20 Schlussbestimmungen
20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
20.2 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
20.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
20.4 Die unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
20.5 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz von Mario Klötzer Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.